Die Bad Tatzmannsdorfer Kur

Die "bewilligte" Kur
Der Weg zur Kur

Was müssen Sie beachten um  in Bad Tatzmannsdorf ein medizinisches Kurheilverfahren antreten zu können?

Der Antrag für eine Kur in Bad Tatzmannsdorf muss entweder von einem Arzt (Haus- oder Facharzt) oder einer Krankenhausabteilung ausgestellt sein. Er wird dann bei Ihrer Sozialversicherung zur Bewilligung eingereicht. Grundsätzlich kann jede Person, die sozialversichert ist, einen Antrag stellen.

Ihr Kurantragsformular können Sie auch hier downloaden: 


› Kurantragsformuar (PDF)

Achten Sie bitte darauf, dass der medizinische Sachverhalt von Ihrem Arzt oder Krankenhaus möglichst klar und detailliert im Antragsformular angegeben wird. Sie erleichtern damit Ihrer Versicherung die Entscheidung und die Auswahl der optimalen Kureinrichtung. Die angegebenen Wünsche hinsichtlich Kurort bzw. Einrichtung werden meist berücksichtigt.

Warten Sie den positiven Bewilligungsbescheid unbedingt ab, ehe Sie die Kur antreten. Die meisten Versicherungen lehnen eine nachträgliche Kostenübernahme ab. Nach Einlangen der Kostenübernahmeerklärung in der Kureinrichtung, wird Ihnen der Kurtermin zeitgerecht übermittelt.  Kuraufenthalte, die ohne Angabe von Gründen nicht angetreten werden, haben eine ausnahmslose Stornierung der Kurbewillung zur Folge.

Bei Aufenthalt in einer Kureinrichtung werden die Kosten direkt mit der Versicherung verrechnet. Sie selbst haben einen Zuzahlungsbeitrag (Selbstbehalt pro Verpflegungstag) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Dieser  wird am Ankunftstag an unserer Rezeption eingehoben.


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Tel. 03353/8581-7001 od. 7011, Fax DW 7003
info@kurzentrum-badtatzmannsdorf.at