Die Bad Tatzmannsdorfer Kur
Ihr Preisvorteil
Kurkostenzuschuss
Ihre Sozialversicherung gewährt Ihnen einen Kurkostenzuschuss, vorausgesetzt Sie haben diesen beantragt, Ihr Kuraufenthalt wurde ärztlich empfohlen, die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 15 Tage und Ihre Sozialversicherung hat die Kur vor Antritt Ihres Aufenthaltes schriftlich bewilligt.
20% Nachlass ab der 4. Aufenthaltswoche
(berechnet vom Individual-Logispreis)
BVA-Verordnungsschein
Öffentlich Bedienstete können in unseren Hotels sowie im angeschlossenen Kurmittelhaus die verordneten Behandlungen mit einem bewilligten BVA-Verordnungsschein in Anspruch nehmen. So erhalten Sie viel Gesundheit für wenig Geld.
Ihre Sozialversicherung gewährt Ihnen einen Kurkostenzuschuss, vorausgesetzt Sie haben diesen beantragt, Ihr Kuraufenthalt wurde ärztlich empfohlen, die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 15 Tage und Ihre Sozialversicherung hat die Kur vor Antritt Ihres Aufenthaltes schriftlich bewilligt.
20% Nachlass ab der 4. Aufenthaltswoche
(berechnet vom Individual-Logispreis)
BVA-Verordnungsschein
Öffentlich Bedienstete können in unseren Hotels sowie im angeschlossenen Kurmittelhaus die verordneten Behandlungen mit einem bewilligten BVA-Verordnungsschein in Anspruch nehmen. So erhalten Sie viel Gesundheit für wenig Geld.

