Die private Kur
Ihr Preisvorteil
Bei privaten Kuren empfehlen wir Ihnen folgende Preisvorteile:
Kurkostenzuschuss
Einige Sozialversicherungsträger gewähren einen Kurkostenzuschuss. Vorausgesetzt Sie haben diesen beantragt, Ihr Kuraufenthalt wurde ärztlich empfohlen, die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 15 Tage und Ihr Sozialversicherungsträger hat die Kur vor Antritt Ihres privaten Kuraufenthaltes schriftlich bewilligt. Bitte klären Sie im Vorfeld Ihres Aufenthaltes mit Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger ab, ob diese einen Kurkostenzuschuss übernimmt.
20% Nachlass ab der 4. Aufenthaltswoche
(berechnet vom Individual-Logispreis Ihrer privaten Kur aber auch Ihres Thermenurlaubes)
BVA-Verordnungsschein
Öffentlich Bedienstete können in unseren Hotels sowie im angeschlossenen Kurmittelhaus die verordneten Behandlungen mit einem bewilligten BVA-Verordnungsschein in Anspruch nehmen. So erhalten Sie viel Gesundheit im Rahmen einer privaten Kur für wenig Geld.
Kurkostenzuschuss
Einige Sozialversicherungsträger gewähren einen Kurkostenzuschuss. Vorausgesetzt Sie haben diesen beantragt, Ihr Kuraufenthalt wurde ärztlich empfohlen, die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 15 Tage und Ihr Sozialversicherungsträger hat die Kur vor Antritt Ihres privaten Kuraufenthaltes schriftlich bewilligt. Bitte klären Sie im Vorfeld Ihres Aufenthaltes mit Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger ab, ob diese einen Kurkostenzuschuss übernimmt.
20% Nachlass ab der 4. Aufenthaltswoche
(berechnet vom Individual-Logispreis Ihrer privaten Kur aber auch Ihres Thermenurlaubes)
BVA-Verordnungsschein
Öffentlich Bedienstete können in unseren Hotels sowie im angeschlossenen Kurmittelhaus die verordneten Behandlungen mit einem bewilligten BVA-Verordnungsschein in Anspruch nehmen. So erhalten Sie viel Gesundheit im Rahmen einer privaten Kur für wenig Geld.

